Der Sprengel "Hochpustertal" umfasst die Gemeinden Welsberg, Gsies, Niederdorf, Prags, Toblach, Innichen und Sexten.
In allen Gemeinden werden der Bevölkerung die Dienste der medizinischen Grundversorgung angeboten.
Die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung, der Touristen und Gäste wird durch die 7 Ärzte für Allgemeinmedizin gewährleistet. Sie garantieren die medizinische Versorgung auch während der Nacht, an Wochenenden und an Feiertagen. Die Einteilung der Ärzte für Allgemeinmedizin für den Wochenend- und Feiertagsdienst trifft der Sprengelkoordinator. Sprengelkoordinator des Sanitätssprengels “Hochpustertal“ ist Dr. German Gasser.
Das Krankenpflegepersonal verrichtet seine Arbeit in den Pflegedienststellen und bei Bedarf im Haus des Patienten. Pflegedienststellen befinden sich in Welsberg, Taisten, Pichl/Gsies, St. Martin/Gsies, St. Magdalena/Gsies, Niederdorf, Prags, Toblach, Sexten und im Sprengelsitz in Innichen.
Die Sanitätsassistentinnen im Sanitätssprengel “ Hochpustertal“ arbeiten in der Beratungsstelle für Mutter und Kind in Welsberg, Niederdorf, Toblach, Sexten und im Sprengelsitz von Innichen.
Die Diätassistentinnen arbeiten im Dienst für Diät und Ernährung im Sprengelsitz in Innichen.
Der Sprengelsitz in Innichen
Der Sprengelsitz in Innichen befindet sich in der Au Nr. 6. Es befinden sich neben den oben angeführten Diensten die Ambulatorien für den Psychologischen Dienst, für den Dienst für Abhängigkeitserkrankungen, für das Zentrum für psychische Gesundheit und die Verwaltung (ex Krankenkasse).
Zahnärztlicher Dienst Der Gesundheitsbezirk Bruneck hat im Sprengel „Hochpustertal“ das Pilotprojekt „kurative zahnärztliche Betreuung“ aktiviert.
Anrecht auf die Leistungen haben alle im Landesgesundheitsdienst eingetragenen und in Südtirol ansässigen Personen.
Die Leistungen werden zu festgelegten Tarifen (Beschlüsse der Landesregierung Nr. 916/2005 und 2023/2006) durchgeführt. Eine indirekte Rückvergütung der Auslagen von Seiten des Gesundheitsbezirkes Bruneck ist nicht möglich.
Für die Inanspruchnahme der zahnärztlichen Leistungen bedarf es keiner Einweisung durch den Facharzt, Basiskinderarzt oder Arzt für Allgemeinmedizin.
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